Werbung

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachbar beschwert sich wegen Pieps "Lärm"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachbar beschwert sich wegen Pieps "Lärm"

    Werbung nur für Gäste

    Hallo

    Ich bin letztes Jahr im Dezember in meine neue Wohnung gezogen. Und hier sind die Wände auch etwas dünner.

    Heute habe ich von einer lieben Nachbarin erfahren das sich meine Nachbarin die über mir wohnt sich beschwert hat wegen dem Lärm meiner Piepser.

    Mal davon abgesehen das sie ein 4 Jähriges Kind hat was meiner Meinung nach bedeutend mehr Lärm macht und das poltern hier unten wenn sie den ganzen Tag mit Stöckelschuhen durch die Wohnung läuft möchte ich auch nicht erwähnen.

    Nun möchte ich aber doch von euch Wissen, ob mir die Nachbarin irgendwas anhaben kann?
    Oder hat sie Pech gehabt?

    Was für eine Welt in der sich Leute über Vogelgezwitscher aufregen ...

    Liebe grüße
    Kirsche

  • Kostenlos bei Welli.net registrieren

      Werbung nur für Gäste


    #2
    Ich hab eben mal in einem Wellibuch nachgelesen und da steht, dass das Pfeifen von Graupapageien beispielsweise als nachbarstörend eingestuft wird. Das kann man vom "Gezwitscher" der Wellensittiche noch nicht behaupten. Anders wird die Rechtslage aber dann zu beurteilen sein, wenn eine große Zuchtgruppe von Wellensittichen in der Wohnung gehalten wird.
    Das ist jetzt fast wörtlich aus dem Buch übernommen. Ich glaube aber nicht, dass 5 Wellis eine "große Zuchtgruppe" sind. Und solange sie sich noch nicht direkt bei dir beschwert hat, tu einfach so als wüsstest du nichts

    Kommentar


    •   Werbung nur für Gäste


      #3
      Ich würde einfach mal mit der Nachbarin sprechen. Solange sie sich nicht selber bei der beschwert, würde ich auf Gerüchte nix geben.

      Kommentar


        #4
        Hallo

        Dankeschön.
        Ja das hatte ich vor wenn ich sie demnächst sehen.

        Wollte mich vornherein nur mal informieren ob jemand anderes damit auch schon Erfahrung hatte =)

        Liebe Grüße
        Kirsche

        Kommentar


        •   Werbung nur für Gäste


          #5
          4 Wellis in einer Wohnung müssen von der Vermieterin nicht genehmigt werden.
          Wenn sie dir für den 5. eine Genehmigung erteilt hat, dann kann sie dir jetzt im Nachhinein eigentlich nix mehr.
          Vielleicht kann deine Nachbarin bei der Vermieterin jetzt Mietminderung beantragen ... wahrscheinlich ohne Erfolg.

          Kommentar


            #6
            @Federvieh, woher kennst Du die genauen Angaben, daß man ab fünf Wellis ne Genehmigung braucht?

            Kommentar


            •   Werbung nur für Gäste


              #7
              Ich bin selbst Mieterin und habe mich vor dem Einzug schlau gemacht (frag mich jetzt nicht mehr wo genau, aber sicher im Mietrecht oder so).
              Wellis zählen zu den Kleintieren, die man, im Gegensatz z.B. zum Hund, ohne Genehmigung / Erlaubnis der Vermieter anschaffen kann. Allerdings nur bis zu einer Anzahl von 4.
              Bei mehr als 4 Kleintieren muss der Vermieter zustimmen.

              Kommentar


                #8
                Alles klar, Danke!

                Kommentar


                •   Werbung nur für Gäste


                  #9
                  Huhu

                  Danke Federvieh.
                  Ich hatte bevor ich eingezogen bin, ein Gespräch gehabt und da wurde mir gesagt das Vögel erlaubt sind bis zu 10.
                  Das gleiche steht auch im Vertrag den ich gerade rausgesucht habe.

                  Liebe Grüße
                  Kirsche

                  Kommentar


                    #10
                    Dann kann sie dir garnichts erzählen

                    Kommentar


                      #11
                      Ja da bin ich auch froh. Irgendwie ist sowas doch immer unangenehm, vorallem weil ich so ein friedliebender Mensch bin

                      Kommentar


                      •   Werbung nur für Gäste


                        #12
                        Also ich kenne unterschiedliche Aussagen... denke aber, dass wenn sich der Lärm und der Geruch in Grenzen hält auch 10 Pipsis OK sind und der Vermieter nichts machen kann.

                        4 Kleintiere also? Hm... was mach ich denn bei Fischen? Weiß ich nicht, ob man das so generell sagen kann.

                        Ein kleiner Hund zB...der zählt, wenn er denn wirklich klein ist auch als Kleintier und ist somit nicht genehmigungspflichtig weil "er nicht wirklich Bellen sondern nur Krächsen kann" ( wie wird krächsen geschrieben? krächzen? mit z sieht besser aus )

                        Kommentar


                          #13
                          Na, dann bist du fein raus und brauchst dir keine Sorgen mehr machen!

                          Warum sie dir dann aber diesen Hinweis gegeben hat, wenn sie dir doch die Vogelhaltung sogar schriftlich genehmigt hat?! Vögeln kann man doch nicht den Schnabel verbieten ...


                          Habe mal gegoogelt zum Thema Mieten & Tierhaltung:

                          Einzelfälle: »Schäferhund » Kampfhund, » Wachhund » Aquarium » Hund » Katze »Minischwein »Cocker Spaniel Wie häufig im Mietrecht ergeben sich die einzelnen Rechte von Vermieter und Mieter aus dem Mietvertrag, besondere gesetzliche Regelungen über die Tierhaltung gibt es nicht. Daher ist zunächst für die Rechtlage entscheidend, ob der Mietvertrag Regelungen über die Tierhaltung enthält oder nicht. Enthält der Mietvertrag keine Klausel


                          Da steht tatsächlich nicht explizit die Zahl 4 drin ... vielleicht ist diese Angabe auch veraltet (wohne ja nun auch schon ein paar Jahre hier ...). Mh, dann kann ich wohl meinen Schwarm doch noch aufstocken?!?!

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,

                            erstmal müssen offizielle Beschwerden kommen. Und nicht nur von einer Nachbarin. Wenn sich aber Mehrere beschweren ist es völlig egal, wieviele und welche Tiere man hat und ob man vor Einzug die Erlaubnis vom Vermieter hatte.

                            Bei einer Person steht ihre Aussage gegen Deine Aussage.

                            Aber um jeden Ärger im Keim zu ersticken: vielleicht kannst Du die Dame mal zum Kaffee einladen? Dann kannst Du aus "erster Hand" erfahren, ob sie sich wirklich über den Krach beschwert, oder ob alles nur Gerüchte sind. Wenn man sich etwas persönlicher kennt, sieht meist alles ganz anders aus.

                            Kommentar


                            •   Werbung nur für Gäste


                              #15
                              Werbung nur für Gäste

                              Schau mal auf den Link...da findest du Urteile von Gerichten


                              Kommentar

                              Lädt...
                              X