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Vermieter verbietet Freiflug?!

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    Vermieter verbietet Freiflug?!

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    Hallo ihr Lieben,

    ich bin mich gerade total am Aufregen! Unser Vermieter ist so ein Ar*, will uns aus der Wohnung raus ekeln und schikaniert uns wo es geht.

    Vorhin kam ein Brief an, es sei bei Kleintieren in der Wohnung nur Käfighaltung erlaubt und ich solle dementsprechend meine Vögel nur noch im Käfig halten und die entstandenen Schäden im Zimmer beseitigen.
    GEHTS NOCH?!

    Weiß jemand, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist, dass der mir / den Wellis den Freiflug verbietet?

    Dazu muss ich sagen: die haben bei mir den ganzen Tag Freiflug, landen dementsprechend auf allen MEINEN Möbeln, die in diesem Zimmer stehen, aber davon geht doch nicht das Zimmer kaputt?

    Und 4 Stunden müssen Wellis am Tag mindestens doch sowieso Freiflug haben? Wie will der kontrollieren, ob ich denen 4h oder 24h Freiflug gebe?

    In 2 Wochen will der Vermieter vorbei kommen und überprüfen, ob ich mich daran halte. Darf er das?

    Könnt ihr vielleicht irgendwelche Paragraphen posten, die sein Unrecht aufzeigen?

    Beim Tierschutzbund habe ich schon versucht anzurufen, ist aber leider niemand dran gegangen. Sonst hätte ich da schon nachgefragt.

    Ich bin wirklich soooo sauer gerade! Musste mir einfach den Frust von der Seele schreiben.

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    #2
    Hallo
    Es gibt immer Leute die nerven.
    Definitiv darfst Du deine Wellis fliegen lassen egal wie lange in der Wohnung.
    Das sind deine Möbel wie du beschrieben hast von daher kommst du selber für den Schaden auf.
    Sollten sie tapete anknabbern ist das auch kein Kündigungsgrund.
    Der hat wohl nen schlechten Tag aber leider gibt es solche Menschen.
    DU DARFST SIE FLIEGEN LASSEN
    Schöne grüße
    Kampfflieger

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      #3
      Kleintiere sind in Wohnungen generell erlaubt, ein Vermieter darf das nicht verbieten. Und was du während deiner Mietzeit mit der Wohnung anstellst, geht ihn auch nichts an (solange du nichts an der baulichen Substanz änderst), solange du die Wohnung gemäß Mietvertrag nach der Miete wieder übergibst.

      Der Vermieter darf auch nicht in deine Wohnung ohne deine Erlaubnis. Meine laienhafte Meinung: Das wäre Hausfriedensbruch.
      Ich würde nicht groß raussuchen, wie lange Ziervögel Freiflug haben dürfen, sondern deine Rechte als Mieter. Da gibt es bei google viel zu finden.

      Wenn er wirklich vorbeikommen sollte, würde ich zusehen, dass du nicht alleine in der Wohnung bist und ihm den Zutritt verwehren.

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        #4
        Kleintiere dürfen immer dann verboten werden, wenn Nachbarn dadurch gestört werden. Der Vermieter selbst müsste schon selbst im Haus wohnen, um sich gestört zu fühlen.


        Jeder Vermieter hat das Recht, seine vermieteten Wohnungen zu einem abgesprochenen (nicht etwa, von ihm einfach festgesetzten) Termin zu besichtigen. Aber natürlich nicht beliebig oft, ich glaube, einmal pro Jahr.


        Vor Gericht würde er ganz sicher nicht damit durchkommen, jemandem den Freiflug von vier Wellis zu verbieten.
        Habt ihr schriftlich, dass er die Haltung im Käfig verlangt? Wenn ja, wäre das gut, weil es belegt, dass er sich keineswegs am Lärm stört!

        Die Schäden, die Wellis in einer Wohnung anrichten können, sind ja nun wirklich zu vernachlässigen. Falls die Tapete angeknabbert ist, ist man eben verpflichtet, neu zu tapezieren, sofern die Wohnung laut Mietvertrag in renoviertem Zustand hinterlassen werden muss.

        Mein Tipp:
        -Den Vermieter immer mit sauber formatierten, gedruckten Briefen anschreiben, statt per Telefon zu sprechen.
        -Darauf hinweisen, dass ihr beim Auszug selbstverständlich beschädigte Tapeten ersetzen würdet, und dass sonst keinerlei Schäden durch freifliegende Wellensittiche möglich wären.

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          #5
          Frage auch mal beim Mieterverein nach, meines Wissens nach darf er den Freifug von und bis zu sechs Wellis nicht vebieten. Da man bis zu sechs Wellensittiche ohne Erlaubnis des Vermieters artgerecht halten darf.

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            #6
            ..das leidige Thema Vermieter, hatte ich doch gestern schon... Solange es sich nicht um Massenhaltung handelt (wobei definiert werden müßte, wo Massenhaltung anfängt), kann Dir dein Vermieter den Freiflug Deiner Wellis NICHT verbieten, Tapeten und Möbel hin oder her! Und bevor ich jetzt vor Wut platze, und etwas falsches sage, eventuell von Euch geteert und gefedert werde und Ihr von mir als Person ein völlig falsches Bild bekommt möchte ich nur Kampfflieger mit einer ​klitzekleinen Änderung zitieren : ES GIBT VERMIETER, DIE IMMER NERVEN...! .
            ​Grrrrrrr...

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              #7
              Es gibt schon seeeeehr komische Vermieter.

              Ich vermiete selbst und verstehe mich mit meinen Mieter ganz klasse, wohne zwar 200 km weg, aber das hat damit nichts zu tun.

              Manche Dinge kann man einfach nicht nachvollziehen. Ich glaube manche Vermieter meinen, sie seien "der Nabel" der Welt und wenn sie ihre Wohnung vermieten, haben sie gleich ein paar Leibeigene.

              Wie hier schon geschrieben wurde, wenn Deine Tiere etwas beschädigen wie z.B. Holztüren oder Fensterrahmen anknabbern, dann musst Du das ersetzen. Aber ich denke, das ist auch verständlich, es kostet schließlich alles Geld.

              Aber bei Freiflug macht ein Vogel nichts kaputt und Du hast die Wohnung schließlich gemietet und darfst sie dann auch nutzen.

              Grrrrr - bin gerade etwas wütend.

              LG Elektra

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                #8
                Mieterschutzverein ist wirklich eine gute Idee. Die können dir ganz genau sagen, was wirklichh geht und was du dir nicht verbieten lassen musst. Kattest du deine Vögel schon beim Einzug? Wenn ja hat der Vermieter das ja bestimmt gewusst.
                Gibt es etwas in deiner Wohnung, was längst gerichtet gehört, worum sich der Vermieter noch nicht gekümmert hat...?
                Lass di h nicht unterkriegen.
                Frauke

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                  #9
                  Hallo,

                  natürlich dürfen deine Federbälle in deiner Wohnung frei fliegen. Wellis gelten als Kleintiere und diese dürfen ohne Genehmigung vom Vermieter in deine Wohnung einziehen und natürlich auch frei fliegen. Deinen Vermieter brauchst du nicht in deine Wohnung lassen reinlassen, dass ist Hausfriedensbruch! Ich selbst habe seit 15 Jahren Wellis und habe immer als Mieter gewohnt, und auch jetzt noch. Lass dir nichts gefallen, auch wenn er nicht locker läßt! Geh im Notfall zum Mieterbund, die werden dir rechtlichen Beistand geben. Ich könnte mir dies gar nicht vorstellen meinen Gucki und Tweety den ganzen Tag im Käfig zu halten. Wellis brauchen einfach den Freiflug.Hätte mein Gucki der Quatschkopf gesagt! Viel Glück und bis bald

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                    #10
                    Ich sag dazu nur eins...
                    Habe den Thread verfolgt und wenn man ihn so liest, dann kann einem ganz schön flau im Magen werden.
                    Bin einfach nur sehr dankbar, dass meine Vermieter da noch nicht auf solche Ideen gekommen sind und hoffe sehr,
                    dass sie das auch in Zukunft unterlassen.

                    Alles in allem ist das meiste hier bereits gesagt.
                    Solange dein Vermieter selbst nicht im Haus wohnt und sich durch die Geier persönlich gestört fühlen könnte, sich keine
                    deiner Nachbarn beschwert haben, kann er dir bzgl Wellihaltung und Freiflug rein gar nichts.
                    Versuche das Thema unter den Tisch fallen zu lassen.
                    Denn...
                    1. hat er ohne dich keinen Zugang zu deiner Wohnung und kann somit nicht kontrollieren,
                    ob du die Vögel frei lässt oder nicht.
                    2. gibt es Tierschutzrichtlinien die eine reine Käfighaltung verbieten, sofern es sich nicht um eine ausreichend große Voliere ( keine Zimmervoliere) handelt. Den Vermieter aber darauf hinzuweisen wird nichts bringen außer eine Paragraphenschlacht.
                    3. Geht es ihn einfach mal überhaupt nichts an, was du in deiner Wohnung machst, sofern du für evtl. entstandene Schäden aufkommst.

                    Soviel dazu, das war mein Wort zum Mittwoch, Ive

                    PS: Mach dir meine Signatur zu Nutze und lass dich weder ärgern, noch von solchen Menschen unterkriegen.

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                      #11
                      Ich bin auch der Meinung das das Sch...ße ist, ABER ...
                      Es stllt sich mir die Frage , willst du in der Wohnung bleiben oder nicht ?.
                      Wenn du zufrieden bist mit der Wohnung , würde ich es eher mal im Guten versuchen . Mache einen Termin mit dem Vermieter aus, lasse deine Süßen an dem Tag im Käfig und versuche in einem freundlichen Gespräch rauszufinden, wovor dein Vermieter Angst hat. Du kannst ihm so zum einen schon mal beruhigen, wenn er sieht, dass deine Wellis noch keinen Schaden angerichtet haben und kannst ihm versichern, dass du bei auszug evtl entstehende Schäden reparierst.
                      Wenn du jetzt gleich mit Kanonen schießt , wirst du wohl nie zur Ruhe kommen, denn dann findet er bestimmt jedes Haar in der Suppe.
                      Außerdem, kannst du danach deine Lieblinge wieder fliegen lassen, denn er darf deine Wohnung nicht regelmäßig kontrollieren!
                      Ich hoffe du findest einen Weg , die Missverständnisse auszuräumen

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                        #12
                        Hallo Katrin,
                        ich antworte jetzt mal als gelernte Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, studierte Immobilienökonomin und seit 10 Jahren in einer Wohnungsgesellschaft Angestellten.
                        1. Kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Urteil vom BGH: 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...86&pos=0&anz=1)
                        Kleintiere sind demnach "Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere."
                        2. Die Tierhaltung darf nicht zu einer Verwahrlosung der Wohnung oder zu Störungen bei anderen Mietern führen.
                        3. Tierzucht in einer Mietwohnung ist nicht erlaubt, da dies dem vertragsgemäßen Gebrauch ("Wohnen") entgegen stehen würde.
                        4. Ein Recht auf Zutritt zu deiner Wohnung hat der Vermieter, wenn Gefahr im Verzug ist, z. B. bei einem Rohrbruch, wo sofort gehandelt werden muss (dann kann er sogar in deiner Abwesenheit die Wohnung öffnen lassen), oder wenn Routinekontrollbesuche mal vertraglich vereinbart wurden oder es ein besonders begründeter Fall ist (z. B. wenn er die Wohnung renovieren will oder Nachmieter sucht, wenn du gekündigt hast). Grundlage hierzu ist das BGB mit diversen Paragraphen.

                        Ich finde odenwellis Ansatz gut. Falls du nicht schon völlig verzankt bist mit deinem Vermieter, dann würde ich auch den Weg der freundlichen Konfrontation einschlagen. Vielleicht lässt der Vermieter sich in seiner Meinung über dich umstimmen.

                        Alles Gute für dich und deine Wellis.

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                          #13
                          ich sehe das wie odenwellis. hatte ja bereits geschrieben, dass solche paragraphenschlachten wahrscheinlich eher weniger helfen um dem vermieter an sich beizukommen, denn das provoziert ihn nur weitere gründe zu finden.
                          daher finde ich eine sachliche und ruhige aussprache eine ganz gute sache .

                          bin sehr gespannt, wie es weiter gehen wird und hoffe, dass du uns auf dem laufenden hälst.
                          wir drücken dir und deinen federchen natürlich die daumen !
                          wünschen euch das beste, ive

                          ps, danke aero, dein beitrag ist wirklich sehr informativ.
                          find es immer toll, wenn man das noch einmal von einem "experten" hört. danke !

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                            #14
                            Es gibt ja immer wieder Diskussionen was "viele" Kleintiere sind. Ich meine das BGH war es, dass vor nicht allzu langer Zeit meinte dass bis zu vier Wellensittiche nicht beanstandet werden dürfen. Da liegst du also genau richtig. Sicher bringt es wenig sich zu duellieren, aber zu wissen wo man über das Ohr gehauen werden soll ist wichtig! Entsprechend informieren und den werten Herrn nicht ohne Zeugen und zu einem von dir festgesetzten Termin in die Wohnung holen. Alles aber recht freundlich und an seinem Wohl interessiert. Sicherlich möchte er sich ja nicht gegen aktuelle Rechtslagen verstoßen. EnEntsprechend

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                              #15
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                              Ich nochmal...

                              Habe mir über dieses Thema noch einige Gedanken gemacht.
                              Bis vor wenigen Tagen hatte ich 12 ( zwischendurch auch mal 13 ) Wellis und zwei Merschweinchen
                              in meiner Wohnung. Tiere ( also Hund und Katze) sind hier generell nicht erlaubt, aber unter der
                              Auflage zu versprechen, dass ich keine Großpapageien halte, hatte man gegen den Einzug der damals noch 4 Wellis nichts. Dass es mittlerweile 12 waren hat meine Vermieterin gar nicht so wirklich mitbekommen und
                              die Schweine hat sie auch noch nicht gesehen. Die Nachbarn selbst haben bisher nie etwas
                              wegen der Lautstärke gesagt, die 12 Wellis ja durchaus an den Tag legen können.
                              Deshalb hat mich dieser Fall sehr berührt, wenn man bedenkt, dass meine Geier 24 h Freiflug genießen,
                              auch wenn ich selbst manchmal nicht zu Hause war.

                              Letzendlich bin ich einfach nur sehr dankbar, dass ich mit meiner offenen Art damals die Sympathie der Vermieterin
                              für die Vögel gewinnen konnte und es bisher keine weiteren Probleme gab.
                              Auf dass es noch lange so bleiben möge, bei euch und bei uns.

                              Doch ich habe weiter nachgedacht...

                              Wenn wir alle ehrlich sind, können wir die Ängste und Sorgen des Vermieters ja
                              vielleicht sogar ein wenig nachvollziehen.
                              Wenn man hört, liest und sieht, wie viele Fälle von verwahrlosten Wohnungen es gibt,
                              dann kann es dem ein oder anderen Vermieter vielleicht schon etwas mulmig werden.
                              Mietnomaden, Fälle von massivem Animal Hoarding und Co tragen dazu bei, dass viele Menschen die vermieten,
                              immer skeptischer werden. Und wenn wir ehrlich sind, wissen wir auch, dass viele Mieter mittlerweile wissen,
                              wie sie ihre Rechte nutzen können um einen Vermieter letztendlich auf gewissen Kosten sitzen zu lassen.
                              Dass Menschen dann Angst haben, sie müssten die Kosten einer evtl. durch Tiere demolierten Wohnung selbst tragen, weil sich der verantwortliche Halter beim Auszug nicht kümmert,
                              ist so nur verständlich.

                              Ich will damit keineswegs sagen, dass der Vermieter im Recht ist.
                              Einfach nur noch einmal dafür plädieren, dass es vielleicht sinnvoll sein kann
                              einen vertrauenswürdigen und seriösen Eindruck zu wahren und ihn durch
                              eine herzliche Einladung zu einem Gespräch zu unterstreichen.

                              Sicher können dabei viele Ängste und Bedenken aus der Welt geschafft und bereinigt werden.
                              So steigt die Lebensqualität in dieser Wohnung für einem selbst, und auch der
                              Vermieter, der sich hoffentlich darauf einlässt, geht beruhigter nach Hause.

                              Ich wünsche euch, egal wie ihr handelt, einfach von Herzen viel Kraft und Erfolg !
                              Herzlichst, Ive

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