Werbung

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wieviele Wellensittiche kann ich problemlos in einer Mietwohnung halten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wieviele Wellensittiche kann ich problemlos in einer Mietwohnung halten?

    Werbung nur für Gäste

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe ein minimalistisches Problem. Bei meiner Bewerbung um die Wohnung habe einen Bogen ausfüllen müssen. Dabei wurde auch nach Tieren, die miteinziehen, gefragt. Dort habe ich dann eingetragen, dass ich vier Wellensittiche haben werde.
    Nun haben sich aber gleich zwei Pärchen auf meine Anzeige hin gemeldet und ich kann mich einfach nicht entscheiden Passen in den Käfig (1m lang 55 cm breit und 80cm hoch) eigentlich auch sechs Wellensittiche rein? Darf ich einfach so ein Pärchen mehr zu mir nehmen oder gibt das Ärger mit der Vermieterin? LG Mandy

  • Kostenlos bei Welli.net registrieren

      Werbung nur für Gäste


    #2
    Also mein Vermieter hat nicht einmal gefragt. ich hatte eineinhalb Jahre einen welli alleine und ganz genau vor zwei Wochen haben wir einen Partner geholt.

    Kommentar


    •   Werbung nur für Gäste


      #3
      Soweit ich in den Vogelforen gelesen habe, sind bis zu 4 Wellis in einer Mietwohnung erlaubt. Da 6 schon einen erheblichen Lärm zwischenzeitlich machen können, würde ich mit dieser Anzahl vorsichtig sein.

      Kommentar


        #4
        Naja zwei Wellensittiche sind ja nicht der Rede wert. Hier geht es aber um sechs und die machen ein bisschen mehr Lärm.
        Habe übrigens für Fienchen Abgabewelli aus Frankfurt am Main gefunden Kommt dann in drei Wochen zu uns. Freue mich schon total darauf

        Kommentar


        •   Werbung nur für Gäste


          #5
          Hey Schön, dass Finchen Kollegen bekommt
          Wenn du auf 6 Wellis aufstocken willst, würde ich das unbedingt mit dem Vermieter absprechen. Da er sich ja nur auf 4 eingestellt hat, könnte das sonst Ärger geben. Und wenn er nur vier in seinem Haus haben will, musst du das wohl akzeptieren. Aber drei Freunde für Finchen sind doch schon toll, das reicht auch

          Kommentar


            #6
            Mein Vermieter hat mir erklärt das man wenn man bis zu 5 Wellensittich hat, den Vermieter nicht fragen muss. Erst ab 6 Wellensittiche musste man sich mit dem Vermieter absprechen.

            Kommentar


            •   Werbung nur für Gäste


              #7
              Im Mietrecht steht meine ich was von 5 sauberen Kleintieren, ohne dass du dich mit dem vermieter absprechen musst.

              bei 6 solltest du einfach mal nett fragen.
              das ist alle mal besser, als nachher ne kündigung der mietvertrages vor der nase zu haben.

              Der Käfig ist mit 1m x 0,55m x 0,8 m finde ich für 6 Wellis zu klein. für 4 mit ganztägigem Freiflug wäre er aber in ordnung.

              Kommentar


                #8
                uhhhh mietrecht mein lieblings thema XD

                also mal ganz einfach gesagt

                kleintiere = sch* egal für den vermieter
                rein rechtlich darfst du "so viele halten wie du willst" solange du folgendest beachtest :

                1. laut gesetztgeber muss die artgerechte haltung IMMER vorrang haben daher darfst du z.B. nicht 60 wellis in nen transportkäfig halten (mal extrem gesagt)

                2. kleintiere benötigen nur erlaubniss vom vermieter / vet.amt bei der "massentierhaltung" und bei der zucht der kleintiere alles andere ist egal

                3. grundsätzlich interresiert den vermiter die haltung von kleintieren nicht
                er kann es dir NICHT verbieten
                er darf dich deswegen nicht kündigen
                er darf rein rechtlich nichtmal danach fragen (es sei den du möchtest freiwillig drauf anworten)

                worauf du achten MUSST ist folgendes:
                - keine akustische belästigung für die "nachbarn"
                - keine geruchs belästigung für ALLE mitmieter
                - keine "ekel" für die mitmieter (gilt jedoch nur für pestratten / bestimmte schlangenarten)

                an für sich kann der vermieter dich bei kleintieren nur wegen den "lärm" / dem geruch oder wegen "massentierhaltung" rausklagen (nicht mal kündigen den das geht nur via klageschrifft alles andere ist rein rechtlich nicht bindendet / gesetzeswiedrig)

                PS: ALLE sittiche sind kleintiere.
                nur bestimte papageien arten und vögel über ca 25 cm (ausgenommen eben sittiche) zählen nicht dazu (ausnahme regelungen gibt es jedoch da ein kongograupapagei auch nen kleintier ist)



                -----------------------------------------
                ich hatte noch was gefunden zum thema anzahl

                "Ebenso darf der Mieter bei Kleintieren nicht über die übliche Anzahl wesentlich hinausgehen. In schwerwiegenden Fällen ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt (AG Neustadt/Rbge., ZMR 98, 785)."

                die übliche anzahl wird jedoch nicht genau vom gesetzgeber definiert so darf man z.B 7 wellis in ner 2 raumwohnung halten

                Kommentar


                •   Werbung nur für Gäste


                  #9
                  Dem, was auren ausgeführt hat, ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
                  Meinem neuen Vermieter sind alle 8 Wellis bei der Wohnungsbesichtigung um die Ohren geflogen, was ihm total egal war, zumal er sehen konnte, dass das Zimmer trotzdem wohnlich aussieht.
                  Ärger kommt meist von den Nachbarn.
                  Jeder Welli mehr macht auch mehr Krach, was pingelige Nachbarn auf die Palme bringen kann.
                  Da würde ich erst einmal nachhaken.
                  Wir haben auch zuerst unsere direkten Nachbarn gefragt, ehe wir aufgestockt haben und denen macht das zum Glück keinerlei Probleme.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von hetti39
                    Mein Vermieter hat mir erklärt das man wenn man bis zu 5 Wellensittich hat, den Vermieter nicht fragen muss. Erst ab 6 Wellensittiche musste man sich mit dem Vermieter absprechen.

                    Amtsgericht Hanau; Aktenzeichen 90 C 1294/99-90
                    darauf begründet er seine aussage

                    wieder jemand der zu doof ist ein gerichtsurteil vernünftig zu interpretieren
                    das gericht sagt "inhaltlich" das es erlaubt ist 5 chinchillas in 2 "artgerechten" käfigen zu halten und das dafür keine einverständniss erforderlich ist

                    daraus folgt bei den meisten das man über 5 tiere ne erlaubniss vom vermiter brauch

                    DAS IST SCHWACHSINN

                    das gericht regelte in den fall das chinchillas zu den kleintieren gehören davor wurden sie wie katzen oder hunde bewertet und man brauchte dafür das generelle einverständniss des vermieters um welche zu halten


                    hier ist das orginal zitat der richterrin:

                    „Die Haltung von Kleintieren wird dann vertragswidrig, wenn die Menge der Tiere oder die Haltungsbedingungen dazu führen, dass die Mietsache stark belastet wird oder die Mitbewohner unzumutbar belästigt werden. Die Haltung von 5 Chinchillas in zwei Käfigen (1 m x 1,25 m x 0,6 m) ist zulässig. Mietsache und Mitbewohner werden nicht belastet.“


                    grundsätzlich darf man kleintiere gehn den vermieter erst dann was an wenn sie zur belästigung der mitmieter oder zur beschädigung des mieteigentums geht

                    Kommentar


                      #11
                      Werbung nur für Gäste

                      Ok. Ich lasse es dann erstmal bei vier Wellensittichen. Werde dann dem einen Pärchen absagen, das weiter weg wohnt. Und bei guter Führung der vier frage ich dann mal höflich bei den Nachbarn an, wie es denn mit einem weiteren Pärchen aussieht. Habe mal gelesen, dass man sich das lieber schriftlich geben lassen soll, damit auch später nichts schief gehen kann, wenn es einem doch zu laut wird. Wenn ich daheim bin, waren meine ja auch immer ganz lieb. Ich kann halt für nichts garantieren, wenn ich fort bin.

                      Kommentar


                      •   Werbung nur für Gäste

                      Lädt...
                      X