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Wellis in der Mietwohnung

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    #16
    Zitat von kiki66
    Naja, ich schätze, Welli- oder Kinderlärm wird vor dem Gesetz wohl unterschiedlich gehandhabt
    Sicher! Bei Kinderlärm gibts bestimmt mehr Ärger...

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      #17
      Zitat von kiki66
      Nicht unbedingt; über mir wohnt ne 18-jährige mit ihrer Ma, die macht regelmäßig Parties bis zum nächsten morgen, die Ma ist machtlos...
      Ich schrieb ja auch man kann Ich war mit 18 durchaus in der Lage zu verstehen, dass man mittags auch mal ruhig sein kann. Konnte ich auch als ein kleines Kind schon lt. meiner Mutter (und das obwohl wir in einem freistehenden Häuschen gewohnt haben)...
      Auch viele erwachsene Menschen habens nicht so mit den Ruhezeiten

      Der Vermieter ist ja auch die eine Seite, die andere sind die Nachbarn... Aber die kann man ja u.U. auch für die kleinen Monster gewinnen bzw. von vornherein für ein möglichst harmonisches Verhältnis zu den Nachbarn sorgen. Umso toleranter werden sie vermutlich sein (im Idealfall)

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        #18
        Also ich weiß auch das laut Gesetz ein Vermieter die haltung von Kleintieren nicht untersagen darf...

        Aber leider gehen diese Gesetze davon aus das Kleintiere eh in Käfigen oder Volieren gehalten werden,also keine Schäden an der Einrichtung verursachen können...

        Aber bei einem Vogelzimmer,oder auch nur ein abgeteilten Zimmer würde ich schon mal genauer beim Vermieter nachfragen,allein um späteren Steitigkeiten aus dem weg zu gehen...

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          #19
          Daß man die Haltung von Kleintieren nicht untersagen kann, ist klar... Aber gibt es sowas wie ein gesetzliches "Limit"?

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            #20
            Zitat von Shanti
            Stiegenhaus
            Das Wort habe ich noch nie gehört, aber natürlich gleich kapiert, dass Du das Treppenhaus meintest.

            Mein Freund hat 5 Wellensittiche und zwei Nymphensittiche und soweit ich weiß, hat sich bei ihm noch keiner beschwert.

            Ich wohne in einem sehr hellhörigen Haus und meine Vier sind ja auch teilweise nicht leise, aber selbst dann hört man sie auch nur, wenn man direkt vor meiner Tür im Treppenhaus steht. Ich habe meine Süßen auch schon vor dem Haus gehört, aber das lag halt daran, dass Glas mehr Schall durchlässt und wenn mein Badezimmerfenster offen ist (das Bad liegt direkt am Wohnzimmer), dann hör ich sie halt.

            Zitat von kiki66
            Daß man die Haltung von Kleintieren nicht untersagen kann, ist klar... Aber gibt es sowas wie ein gesetzliches "Limit"?
            Naja, ab 1000 würde ich dann doch den Vermieter fragen. Nee, Scherz. Ich kann mir das gut vorstellen, dass es bei Kleintieren wie Wellensittichen eine Grenze gibt, da sie ja auch SEHR laut sein können.

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              #21
              @ kiki...zu dem limit hatte bealu schon was geschrieben...steht auf der ersten seite dieses Treads...

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                #22
                Zitat von emanuel

                Aber leider gehen diese Gesetze davon aus das Kleintiere eh in Käfigen oder Volieren gehalten werden,also keine Schäden an der Einrichtung verursachen können...
                In den meisten Mietverträgen steht eh, daß Du die Wohnung bei Auszug renovieren mußt. Von daher können dem Vermieter die Schäden an der Tapete, während man da wohnt, egal sein.
                Und eine (teil)möblierte Wohnung wird sich Kiki ja bestimmt nicht suchen ...

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                  #23
                  Stimmt! ...da schreib ich doch bealu mal an, ob sie mir den Text schicken kann...

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                    #24
                    Der kommt nicht von mir, sondern vom Schnuffi-Killer.

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                      #25
                      Na was getextet hab ich ja auch nicht, aber mal in einem BGH-Urteil nachgelesen.

                      Siehe fred hier: https://www.welli.net/forum/wellensittich-allgemein/12060-ich-hab-mal-eine-frage.html (post nr. 10)

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                        #26
                        Zitat von bealu
                        Und eine (teil)möblierte Wohnung wird sich Kiki ja bestimmt nicht suchen ...
                        Sowas finde ich auch doof, wenn ich ehrlich sein soll. Man muss immer so arg aufpassen, dass nix beschädigt wird. Außerdem sind es meist unschöne Möbel. Praktisch nur, wenn man nur kurz drin wohnt oder kein Geld für eigene Möbel hat.

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                          #27
                          @ bealu...da hast du auch recht...aber in manchen fällen ist gerade das abteilen eines Zimmers mit einigem aufwand verbunden...gerade so sachen die Vermieter nicht so gerne sehen...zwecks bohren usw...

                          Ich meine nur,man nimmt ja nicht einfach ein paar Meter Volierendraht und klebt ihn mit Tesa an Wand,Decke und Fußboden fest...

                          ich gehe halt von meinem Vermieter aus...die Haltung kann er mir nicht untersagen,den täglichen Freiflug von 8-10 std den die Gauner bei mir haben lass ich mir auch nicht verbieten,oder besser da kann er auch nichts machen...

                          nur nen Zimmer ausbauen,jedenfalls nach meinen vorstellungen,könnte er schon was dagegen haben...

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                            #28
                            Zitat von emanuel
                            @ bealu...

                            nur nen Zimmer ausbauen,jedenfalls nach meinen vorstellungen,könnte er schon was dagegen haben...
                            Bei uns hat mein Freund ne zusätzliche Etage über 1/3 des Zimmers eingezogen.
                            Wenn es Dir ums Bohren geht, dürftest Du auch keine Bilder aufhängen.

                            Wichtig ist doch, daß Du die Wohnung in einem anständigen Zustand hinterläßt, Bohrlöcher also wieder zuspachtelst etc.

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                              #29
                              Genau. Einem Vermieter kann es egal sein, was man in der Wohnung makcht, solange man es nicht übertreibt und sie nach Auszug in einem Vernünftigen Zustand übergibt.

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                                #30
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                                Bohren etc gehört außerdem zur normalen Nutzung in einer Wohnung.

                                Das wär ja so, als würde man einen Mietwagen nicht fahren dürfen.

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