Nach der "Diskussion" über die Kanarien, habe ich mich mal schlau gemacht. In Österreich sind diese Positurkanarien verboten da sie:
Besonderer Teil
Zu Z 1 (§ 4 Z 14):
Es handelt sich hierbei um die Erweiterung der Liste von Definitionen zur Klarstellung, was unter dem Begriff der Zucht im Sinne des TSchG zu verstehen ist.
Zu Z 2 und 5 (§ 5 Abs. 2 Z 1 und § 5 Abs. 5 Z 1):
Durch die demonstrative Aufzählung plakativer Beispiele im Tierschutzgesetz, im Falle welcher klinischen Symptome jedenfalls von einer Qualzucht auszugehen ist, soll die Verordnungsermächtigung ersetzt werden. Zu den angeführten Symptomen ist Folgendes anzumerken:
Die aufgelisteten Symptome werden u.a. verursacht durch folgende rassetypische genetische Anomalien (die folgende Auflistung ist als beispielhaft zu betrachten und keinesfalls als vollständig):
Atemnot: Brachycephalensyndrom bei Hunden (z.B. Englische und französische Bulldogge, Mops, Pekingese) und Katzen (Perserkatze), Trachealkollaps bei Zwergrassen;
Bewegunganomalien: als Folge von Skelettanomalien (z.B. Schwanzlosigkeit bei Manxkatzen, unphysiologische Gelenksstellungen bei Hunden (Chow Chow), Vögeln (Positurkanaris, Kropftauben,) oder als Folge unphysiologischer Hautanhänge (Trommlertauben);
(Text: Parlament von Österreich, www. parlament.gv.at)
In Deutschland sind noch nicht alle verboten wird aber dran gearbeitet.
Warum wollen Menschen nur sowas?????

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ich steh grad auf dem Schlauch ... O.o


