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Thema: Welli zugeflogen - soll ins Heim!!!

  1. #1
    Kennt sich schon aus Benutzerbild von Quietscher
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    Standard Welli zugeflogen - soll ins Heim!!!

    gestern ist den eltern meiner kollegin eine süsse wellidame zugeflogen. sie wurde sofort aufgenommen und prima versorgt.
    sie haben im tierheim und den tierärzten angerufen - nirgends wird die kleine vermisst. die "netten damen" vom tierheim behaupten nun, dass die kleine zwingend dort abgegeben werden MUSS, 30 tage dort bleibt um dann weitervermittelt bzw. wieder abgeholt zu werden. das wäre gesetz und den vogel zu behalten wäre strafbar. wenn sich der besitzer des vöglchens melden würde, dürfte die kleine natürlich sofort wieder nachhause. aber wärs nicht auch für die kleine besser, aufgepäppelt zu werden und zur ruhe zu kommen? und nicht morgen wieder gepackt und ins tierheim und von dort aus zu irgend nem vogelschutz und von dort aus werweisswohin geschickt zu werden???!!

    wo find ich denn das gesetz, in dem das mit dem abgeben und den 30 tagen tierheim steht?! könnt ihr mir weiterhelfen?


    vielen dank schonmal im voraus
    Liebe Grüsse von Petra + 5 Federbällchen

  2. #2
    Welli.netTeam Benutzerbild von bealu
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    Wow, also davon, daß ein Fundvogel ins Tierheim MUSS hab ich noch nie gehört. Wüßte auch nicht, wo sowas stehen sollte, sorry.

    Was ich weiß, ist daß das Tier bis sechs Monate nach dem Fund Eigentum des Vorbesitzers ist und erst danach in den Besitz des Finders übergeht.
    Wozu er zwischendurch ins Tierheim sollte, versteh ich nicht ganz.
    Vor allem nicht, wenn er bei den Eltern Deiner Kollegin die entsprechende Versorgung bekommt.
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  3. #3
    Stammgast Benutzerbild von Plaudagei
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    Standard

    Also ich habe auch noch nie davon gehört! Warum muss der Vogel denn ins Tierheim, wenn der bei deiner Tante aufgepäppelt wird?
    Ich an deiner Stelle würde dem Tierheim ein Bild von dem Vogel und Adresse des Finders schreiben, oder schicken, dann können sie dem, der vielleicht nach dem Vogel sucht, die Bilder zeigen! Und wenn es der Vogel ist, kann das Tierheim anrufen, und sagen, dass der Besitzer gefunden worden ist! Oder?

    Das würde ja auch gehen!

    Ich wünsche dir und dem Vögelchen noch viel Glück!

    LGPlaudagei
    [SIGPIC][/SIGPIC]Viel Spaß, Glück, gute Laune und schöne Erfahrungen wünschen dir
    Plaudagei und ihre noch nicht vorhandenen Wellensittiche!


  4. #4
    Kennt sich schon aus Benutzerbild von Quietscher
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    Standard

    genau so war es ja gedacht!! es geht ihnen wirklich nicht darum, die kleine unbedingt behalten zu wollen, sondern es geht um das wohl des tieres! und wenn sich der besitzer irgendwo meldet, bekommt er ja das vögelchen zurück!! menno.... ich find das blöde gesetz nicht...
    Liebe Grüsse von Petra + 5 Federbällchen

  5. #5
    Welli.netTeam Benutzerbild von bealu
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    Zitat Zitat von Quietscher Beitrag anzeigen
    .... ich find das blöde gesetz nicht...
    Wenn Du es nicht findest, kann es sehr gut daran liegen, daß es das nicht gibt.
    Sollen die euch vom Tierheim doch sagen, wo das steht!

    Sorry, aber meine Tierheim-Erfahrungen sind nicht die besten, darum bin ich da etwas ... naja ...
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  6. #6
    Wohnt hier Benutzerbild von PiepsieMama
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    Standard

    Zitat Zitat von Quietscher Beitrag anzeigen
    menno.... ich find das blöde gesetz nicht...
    Hallo Quietscher

    Du wirst wahrscheinlich keins finde, weil es wahrscheinlich keins gibt


  7. #7
    Welli.net BloggerTeam Benutzerbild von WelliStar
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    Standard

    Wir haben auch mal einen gefunden. Keine Ahnung vor meiner Zeit. Den haben meine Eltern einfach behalten.
    Ich finde es nicht gerade gut von euerm Tierheim, den das Streßt die Tiere doch nur viel mehr. Meine bislangen Erfahrungen mit dem Tierheim sind sehr gut, deswegen würde mich das jetzt auch wundern....
    Liebe Grüße Anna und die Wellis Tara Joy, Fritz, Schlumpfine und Alpha Duke
    In Erinnerung unsere kleinen Kämpfer Pancho, Daisy und Chicca.

  8. te sichtbar)
  • #8
    Welli.netTeam Benutzerbild von bealu
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    Standard

    Ich hab grad noch mal ein bissel telefoniert.

    Also: Es wär eine Straftat (Fundunterschlagung), wenn ihr den Vogel einfach behalten würdet, ohne jemandem zu sagen, daß er gefunden wurde - also den Fund unterschlagt.

    Wenn ihr aber Zettel aufhängt, bei Tierärzten und in Tierheimen Bescheid gebt, dann macht ihr damit öffentlich, daß ihr den Pieper ja eigentlich gar nicht behalten, sondern den eigentlichen Besitzer ausfindig machen wollt. Ihr macht also den Fund öffentlich - somit kann euch kein Mensch mehr vorhalten, daß ihr etwas unterschlagen wollt.
    Und genau das habt ihr ja vor. Sonst hättet ihr wohl kaum im TH angerufen.

    Wozu das Tier 30 Tage lang in einem Tierheim hocken soll ... frag den Fuchs.

    Ich mein, klar, für die ist es mehr Aufwand, wenn der Besitzer bei ihnen anruft und sie ihn an euch weiterleiten müssen, als wenn der Vogel bei denen vor Ort ist. Aber ansonsten fällt mir da kein Grund ein.
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  • #9
    Gehört zum Inventar Benutzerbild von Hilde
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    Standard

    Hi ,

    das mit den 30 Tagen gilt nur für Fundvögel die im Tierheim abgegeben werden .
    Aber Du bist nicht verpflichtet ihn dort abzugeben , es reicht wenn
    das Tierheim Deine Telefonnummer hat , falls sich der Besitzer des Tieres
    im Tierheim meldet .
    An deiner Stelle würde ich den Vogel nicht ins Tierheim bringen .
    (Sorry bist ja nicht Du sondern die Eltern Deiner Kollegin)

    Ich vestehe das Tierheim nicht, die Heime die ich kenne sind
    heilfroh wenn sie nicht schon wieder einen Fundvogel aufnehmen
    müssen .
    Davon abgesehen habe ich schon Fundvögel von Tierheimen bekommen
    wo die 30 tage nicht eingehalten wurden .

    Liebe Grüße,
    Hilde
    Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt.
    Mahatma Gandhi

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