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Thema: Tierschutzgesetz in der Schweiz

  1. #1
    BlogAdmin Welli.netTeam Benutzerbild von Blueberry
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    Standard Tierschutzgesetz in der Schweiz

    Ich kann mal wieder neidvoll feststellen, dass unserere Schweizer Nachbarn uns in Sachen Tierschutz Meilen voraus sind.

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    Ab September treten, wie einige von euch sicher schon wissen, neue Tierschutzregelungen in Kraft, die z.B. einen "Hundeführerschein", bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere und, was uns Wellifreunde ganz besonders freut, die verpflichtende Gruppenhaltung in Kraft.

    Nicht nur, dass es strafbar wird, soziale Tiere wie Wellis, Meerschweinchen, Kaninchen etc. alleine zu halten - auch den schon gekauften Tieren ist ggf. ein Partner anzuschaffen. Bei Zuwiderhandlung ist mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Möge dieses Beispiel Schule machen und eine solche Regelung auch bei uns in Deutschland bald in Kraft treten -.-
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    Tequila, du warst zwar nur kurz bei mir, aber ich habe keinen Tag bereut!
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  2. #2
    Welli.netTeam Benutzerbild von Elena
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    Standard

    Hallo Blueberry,

    bezüglich des Schweizer Tierschutz´gesetzes´ habe ich mich erst neulich in den ´Gesetzestexten´ so richtig schlau gemacht, weil ich genau nachlesen wollte, was nun Sache ist.

    Allerdings kamen mir beim Lesen Zweifel auf 2 Gebieten:

    1) Es handelt sich meinem Verständnis nach leider "nur" um eine Verordnung, nicht um ein Gesetz. Verordnungen haben zwar bindenden Charakter, aber nicht lange die Verbindlichkeit und Unantastbarkeit, die einem Gesetz innewohnt.

    2) Wie wird die Abgabe / der Verkauf in den Zoogeschäften / Handel etc. kontrolliert?
    Angenommen, ich habe zwei Wellis und einer stirbt.
    Ich möchte einen neuen Welli kaufen.
    Im Laden werde ich darauf hingewiesen, dass man mindestens paarweise Haltung beitreiben muss.
    Ich sage, dass zuhause ein einsamer trauernder Sittich sitzt und auf Gesellschaft wartet.
    Der Verkäufer glaubt mir nicht.
    Fahre ich heim, packe mein Tierchen ein und zeige es ihm, damit ich dann einen neuen verkauft bekomme??!?

    Oder aber andersherum und viel schlimmer: Ich behaupte einfach, zuhause wartet ein ganzer Schwarm auf einen neuen Genossen und der Verkäufer gibt mir guten Wissens und Gewissens einen Sittich mit, den ich dann doch alleine halte, weil es in Wahrheit gar keinen Schwarm zuhause gibt?


    Das sind jetzt nur banale Beispiele, aber ich frage mich schon, wie es umgesetzt werden soll. 1000 neue Veterinärmediziner als Kontrolleure einstellen und in die Haushalte schicken? Würde das der Schweizer Staat bezahlen?

    Tief im Grunde meines Herzens befürchte ich, wird es nicht viel helfen.
    Vielleicht hat sich in einem oder zwei Jahrzehnten irgendwann einmal der Gedanke durchgesetzt, dass Wellis nicht alleine gehalten werden sollen, aber auf Knopfdruck aufgrund einer Tierschutzverordnung (?)
    Ich zweifle, auch wenn ich es mir wünsche...
    Ein Mensch kann nicht auf Erden leben, wenn er nicht in Kopf und Herz ein Stückchen Himmel hat. (Phil Bosmans)

  3. #3
    BlogAdmin Welli.netTeam Benutzerbild von Blueberry
    Name
    Lea

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    4 Wellensittiche

    Standard

    Ich stimme dir zu, Elena, dieselben oder ähnliche Fragen hab ich mir auch schon gestellt. Aber ich finde, es ist immerhin ein Anfang.
    Und es bietet vor allem "Zeugen" die Möglichkeit, starrsinnige Einzelhalter, die sich als Argumenten unzugänglich erweisen, mit rechtlichen Mitteln "unter Druck zu setzen" .
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